Fachstelle Gutachten und Jugendforensik

Der Bedarf an kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachten zu den verschiedensten Fragestellungen hat in den vergangenen Jahren sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht stetig zugenommen.
Für diese Auftraggeber arbeiten wir
- Bezirksgerichte (Familienrecht, Zivilrecht)
- Zivilbehörden - Vormundschaftsbehörden
- DJS – Department für Justiz und Sicherheit
- Jugendanwaltschaft
- Sozialversicherungen (IV, SUVA etc.)
Fristen
Die Fristen für die Erstellung von Gutachten hängen vom Umfang der Fragestellung, der Dringlichkeit, der Verfügbarkeit der Exploranden, dem Umfang der Akten und den Ressourcen der Gutachter ab. Der jeweilige Zeitrahmen wird deshalb mit den Auftraggebern individuell vereinbart.
Kosten
Die Vergütung erfolgt bei den gerichtlichen und behördlichen Aufträgen anhand unserer Stundensätze.
Bei den versicherungsrechtlichen Gutachten basieren die Kosten auf dem Tarifsystem TARMED.
Fachärztliche Gutachten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind naturgemäss aufwendig. Sie beinhalten oft mehrere Stunden Untersuchung mit dem Kind oder Jugendlichen einzeln und sie beinhalten ebenso Gespräche mit den wichtigsten Bezugspersonen (Eltern, Lehrer) sowie weiteren Informationsquellen (Kinder- und Hausarzt, Therapeuten.
Es ist für uns im Einzelfall schwierig, den Zeitaufwand für ein Gutachten vorab exakt einzuschätzen, da es oft nicht vorhersehbar ist, wie komplex sich die Situation bei genauer Untersuchung darstellt.
Der Zeitaufwand beläuft sich zwischen 10 Stunden (Kurzgutachten bei sehr umschriebener Fragestellung) bis über 40 Stunden (z.B. bei komplexer familienrechtlicher Fragestellung zu mehreren Kindern).
Vor Beginn der Begutachtung oder Therapie können individuell mögliche Vorgehensweisen, der damit verbundene Zeitaufwand und die daraus resultierenden Kostenmodelle besprochen werden, mit dem Ziel, einen Kostenrahmen zu vereinbaren, der nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber überschritten wird.
Leitung
Dr. med. Dieter Stösser
Leitender Arzt Fachstelle Gutachten und Jugendforensik
Postfach 154, 8596 Münsterlingen
Tel. 071 686 4265
Fax. 071 686 4268
E-Mail: dieter.stoesser[at]stgag.ch
Kontakt und Auftragserteilung
Senden Sie Ihre schriftlichen Gutachtenaufträge bitte an:
Dr. med. Dieter Stösser
Fachstelle Gutachten und Jugendforensik, Postfach 154, 8596 Münsterlingen
Für telefonische Auskünfte, Fragen zu Kosten und Kostengutsprache, Termin- und Fristvereinbarungen steht Ihnen Dr. Stösser gerne zur Verfügung.
