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Thurgauische Spitalstiftung


Im Mai 2005 gründete die Spital Thurgau AG unter dem Namen Thurgauische Spitalstiftung eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz in Frauenfeld.

Zweck der Thurgauischen Spitalstiftung ist es, für soziale, gemeinnützige, gesundheitsfördernde, kulturelle und medizinaltechnische Anliegen sowie für Belange der Forschung, Bildung und Nachwuchsförderung Unterstützungsleistungen auszurichten.

Darin sind auch Spezialfonds, die Unterstützung von Patienten und Mitarbeitenden in medizinisch notwendigen Härtefällen (nicht durch Versicherung abgedeckte Kosten), die Ausrichtung von Weihnachtsbescherungen und die Finanzierung chirurgischer und medizinischer Apparate mitenthalten.
Die Unterstützungsleistungen kommen den Patienten, den Mitarbeitern oder den Kliniken der Spital Thurgau AG direkt oder indirekt zugute.

So können Sie uns unterstützen

Wenn Sie uns eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen wollen, finden Sie nachfolgend verschiedene Modelle. Wir beraten Sie gerne auch persönlich über die verschiedenen Spendemöglichkeiten.

Ansprechpartner

Kantonsspital Frauenfeld: Pascale Ineichen, Stab Spitaldirektion, Tel. 052 723 75 46, info.ksf[at]stgag.ch

Kantonsspital Münsterlingen: Christine Wunderlich und Brigitte Veit, 
Direktionsbüro, Tel. 071 686 23 92, info.ksm[at]stgag.ch
 
Klinik St. Katharinental: Karin Meier, Sekretariat Spitaldirektion,
Tel. 052 631 6301, info.ksk[at]stgag.ch
 
Psychiatrische Dienste Thurgau: Claudia Dürr, Sekretariat Spitaldirektion,
Tel. 071 686 40 21, info.pdt[at]stgag.ch

Spende mit oder ohne Zweckbestimmung

Jeder Betrag ist uns willkommen. Sie können mit Ihrer Spende eines der aktuellen Stiftungsprojekte unterstützen oder die Zweckbestimmung (z.B. Palliative Care, PDT Mutter & Kind, KJPD MST) offen lassen. Einzahlungsscheine stellen wir Ihnen gerne zu.
Unsere Zahlungsverbindungen

Schenkung

Eine Schenkung kann aus Bargeld oder Sachwerten bestehen. Sachwerte nehmen wir jedoch nach Möglichkeit nicht an. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die jeweilige Spitaldirektion.

Spenden im Zusammenhang mit einem Todesfall

Erwähnung in der Todesanzeige oder als Kollekte beim Trauergottesdienst.

Legat im Todesfall

Dies ist ein Vermächtnis beim Ableben. Am einfachsten ist es, das Legat im Testament entsprechend festzuhalten. Wir beraten Sie gerne.

Spenden und Schenkungen können grundsätzlich von den Steuern abgezogen werden, sofern Sie eine bestimmte Höhe des steuerbaren Einkommens nicht überschreiten.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!



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